Rechtsprechung
OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 630a ff
Unfall; Behandlungsfehler; Befunderhebung - rechtsportal.de
BGB § 630a ff
Unfall; Behandlungsfehler; Befunderhebung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs Schmerzensgeld sowie Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Fehlende Verpflichtung des Arztes neben der vom Patienten genannten Verletzungsstelle aufgrund eines Eisunfalls den restlichen Körper nach weiteren ...
- medizinrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Gleiteisunfall - Umfang der Untersuchungspflicht des Arztes
Verfahrensgang
- LG Chemnitz - 4 O 22/21
- OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 05.07.2022 - 4 U 657/21
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23
Würde man auch hier einen Patienten gestatten, ohne nähere Angaben seine eigene Meinung zu medizinischen Kausalzusammenhängen derjenigen eines gerichtlichen Sachverständigen entgegenzustellen, liefe dies auf eine Umgehung der in § 529 ZPO geregelten grundsätzlichen Bindung an das erstinstanzliche Ergebnis der Beweisaufnahme hinaus (vgl. Senat, Urteil vom 05.07.2022 - 4 U 657/21, Rn. 18 - juris).Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Urteil vom 05.07.2022 - 4 U 657/21, Rn. 8 - juris).
- OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf Sachverständigenrat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).
- OLG Dresden, 07.08.2020 - 4 U 1285/20
Auszug aus OLG Dresden, 17.11.2023 - 4 U 1081/23
Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.01.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).